Wahlen zum 14. Landesschülerbeirat

Der 13. Landesschülerbeirat ruft herzlich zur Teilnahme an den Wahlen zum 14. Landesschülerbeirat auf. Der Landesschülerbeirat setzt sich aus 30 Mitgliedern und ebenso vielen Stellvertretern zusammen, die die Interessen der rund 1,5 Millionen Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg vertreten.

Eine Legislaturperiode dauert zwei Jahre und beginnt am 01. April.

Die Amtszeit des 13. LSBR endet am 31. März 2020, die des 14. LSBR startet demnach am 01. April 2020.

Das ist zu wählen

Zu wählen sind 30 ordentliche und 30 stellvertretende Mandate für den LSBR. Gewählt wird nach Schulart(-gruppe) und Regierungspräsidium.

So wird pro Regierungspräsidium (RP)

  • Stuttgart
  • Karlsruhe
  • Tübingen
  • Freiburg

je ein ordentliches und stellvertretendes Mitglied für

  • die Hauptschule & Werkrealschule;
  • die Gemeinschaftsschule;
  • die Realschule;
  • das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum;
  • das Gymnasium;
  • die Berufsschule, Berufsfachschule und Fachschule;
  • die Berufsoberschule, das Berufskolleg und berufliche Gymnasium.

Zusätzlich werden landesweit zwei ordentliche und zwei stellvertretende Mitglieder für Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) gewählt.

Wer darf wählen und gewählt werden?

Passives Wahlrecht:

Passiv Wahlberechtigt (d.h. wählbar) sind alle Mitglieder des Schülerrats, also

  • alle Klassensprecher bzw. Kurssprecher,
  • deren Stellvertreter (außer an beruflichen Schulen) sowie
  • der Schülersprecher und seine Stellvertreter.

Wer kandidieren möchte, kommt einfach zur Wahlveranstaltung und kündigt seine Kandidatur an. Die Kandidaten bekommen dort auch Gelegenheit, sich und ihre Ideen und Ziele kurz vorzustellen.

Um kandidieren zu können, muss der Kandidat jedoch nachweisen können, dass er das passive Wahlrecht besitzt – also gewählt werden darf. Hierfür sollte eine vollständig ausgefüllte Bescheinigung über die Wahlberechtigung mitgebracht werden.

Aktives Wahlrecht:

Wählen dürfen nur die Schülersprecherin oder der Schülersprecher einer Schule oder, wenn er oder sie verhindert ist, ein Stellvertreter. Deshalb soll jede/r wahlberechtigte Schülersprecher/in eine Bescheinigung über die Wahlberechtigung (siehe unten) mitbringen.

Wie, wo und wann wird gewählt?

WIE?

Auf der Veranstaltung werden die Schüler über die Wahl zum Landesschülerbeirat informiert. Anschließend wird die Wahl in den einzelnen Wahlausschüssen durchgeführt. Die Wahl der Mitglieder in den Landesschülerbeirat und deren Stellvertreter erfolgt in getrennten Wahlgängen und ist geheim.

WO?

Gewählt wird in den RPs Karlsruhe, Freiburg und Tübingen im Gebäude des Regierungspräsidiums. Im RP Stuttgart findet die Wahl im Kultusministerium statt.

WANN?

RP Karlsruhe
Mittwoch, den 05. Februar 2020, von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr  Allgemeinbildende Gymnasien 

Alle Beruflichen Schulen
Meidingersaal am Rondellplatz
Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 17
Karlsruhe
Mittwoch, den 12.02.2020, von 10:00 bis 13:00 Uhr Hauptschule

Werkrealschule

Gemeinschaftsschulen

Realschule
Meidingersaal am Rondellplatz,
Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 17
Karlsruhe
Mittwoch, den 19.02.2020, ab 9 Uhr Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren Lidellschule
Tullastraße 57
Karlsruhe
Mittwoch, den 19.02.2020, von 10:00 bis 13 Uhr Ersatzschulen Meidingersaal am Rondellplatz
Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 17
Karlsruhe
RP Stuttgart
Mittwoch, den 05. Februar 2020, von 11:30 Uhr bis 13:00 Uhr  Berufskollegs, die Berufsoberschulen und die beruflichen Gymnasien
Berufs- Berufsfach- und Fachschulen

Staatlich anerkannte Ersatzschulen

Allgemein bildende Gymnasien
Sitzungsraum 2, Thouretstraße 6 im Ministerium für Kultus
Jugend und Sport
70173 Stuttgart
Mittwoch, den 05. Februar 2020, von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr Gemeinschaftsschulen

Realschulen
Sitzungsraum 1
Thouretstraße 6 im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
70173 Stuttgart
Mittwoch, den 05. Februar 2020, von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr  Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren

Werkreal- und Hauptschulen
Sitzungsraum 2
Thouretstraße 6 im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
70173 Stuttgart
RP Tübingen
Mittwoch, den 05.02.2020, von 10 Uhr bis 12 Uhr Alle Schularten Friedrich-List Schule Kaufmännische Schule Ulm Kornhausplatz 7
89073 Ulm
RP Freiburg
Mittwoch, den 05.02.2020, von 10 Uhr bis 13 Uhr Alle Schularten Regierungspräsidium Freiburg
Bissierstraße 7
Freiburg im Breisgau 79114

Für den Wahltermin erhaltet ihr in der Regel auf Antrag eine Befreiung vom Unterricht. Die Fahrtkosten zur Wahlveranstaltung werden vom Regierungspräsidium erstattet.

Frequently Asked Questions (FAQ)

WAS MACHE ICH ALS SCHÜLER EINES SCHULVERBUNDES?

Falls Du einen Schulverbund als Schülersprecher oder  Schülersprecherin besuchst , darfst du für jede Schulart deines Schulverbundes wählen (aktives Wahlrecht), jedoch nur für eine Schulart gewählt werden (passives Wahlrecht), die du selbst besuchst.

WIE SIEHT DIE ARBEIT UND DER ZEITAUFWAND AUS?

Zur Erfüllung der Aufgaben findet jeden Monat eine Sitzung des gesamten Gremiums statt. Diese sind abwechselnd ein- und zweitägig. Zusätzlich zu den Sitzungen, arbeitet der LSBR an seinen Projekten in Ausschüssen, die sich je nach Größe und Zeitaufwand des Projektes auch häufiger treffen. Außerdem ist der LSBR in vielen verschiedenen Gremien (z.B. Landesschulbeirat, Bundesschülerbeirat) vertreten. Selbstverständlich nimmst du als Mitglied des Landesschülerbeirates auch öffentliche Termine war und besuchst SMVen und Schülersprechertagungen vor Ort. Der Zeitaufwand hängt aber auch sehr stark davon ab, ob du beispielsweise ein Projekt leitest (Ausschussvorsitzender) oder im Vorstand des LSBR bist.

Wenn Du für den Landesschülerbeirat kandidieren möchtest, solltest du also auf jeden Fall bereit sein, regelmäßig die alle einmal im Monat stattfindenden Sitzungen zu besuchen.

WAS MACHE ICH, WENN ICH AM TAG DER WAHL EIGENTLICH IN DIE SCHULE MÜSSTE?

Beantrage bei deinem Klassenlehrer für die Dauer der Wahl sowie Hin- und Rückreise rechtzeitig eine Beurlaubung vom Unterricht („Unterrichtsbefreiung“). Dann kannst du an den Wahlen teilnehmen und musst während dieser Zeit nicht den Unterricht besuchen. Genauso läuft auch die Beurlaubung vom Unterricht ab, wenn Du an Sitzungen des Landesschülerbeirats als gewähltes ordentliches oder stellvertretendes Mitglied teilnimmst.

Downloads

Anschreiben zur Wahl des 14. Landesschülerbeirats (PDF)

Berechtigungsnachweis für die Kandidatur und Wahlrecht (PDF)

Du hast weitere Fragen? Schicke einfach eine Mail an vorstand@oldwebsite.lsbr.de. Ebenfalls stehen euch die SMV-Beauftragten der Regierungspräsidien zur Verfügung. 

Beachte: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verbindlich sind die Angaben in den Einladungen der Regierungspräsidien bzw. des Kultusministeriums.