Beratungsfunktion

Was sind die Aufgaben des Landesschülerbeirats?
Wo kann er sich als Bereicherung der Schülermitverantwortung erweisen?

Der Landesschülerbeirat (LSBR) ist wie der Landeselternbeirat und der Landesschulbeirat ein  offizielles Beratungsgremium des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – also des Ministeriums, was für die Bildungs- und Schulpolitik in Baden-Württemberg verantwortlich ist. Hieraus resultieren folgende Aufgaben und Rechte:

Vorschlagsrecht: Der Landesschülerbeirat kann dem Kultusministerium Vorschläge und Anregungen zu allen bildungspolitischen Themengebieten unterbreiten.

Informationsrecht: Das Ministerium unterrichtet den LSBR über die wichtigen allgemeinen Angelegenheiten und erteilt die notwendigen Auskünfte.

Anhörungsrecht: Das Kultusministerium soll dem Landesschülerbeirat allgemeine, die Gestaltung und Ordnung des Schulwesens betreffende Regelungen vor ihrem Inkrafttreten zuleiten.

Beabsichtigt das Ministerium somit Stundentafeln oder das Schulgesetz zu ändern, Prüfungs- und Versetzungsordnungen umzustrukturieren und bei vielen Anlässen mehr, muss sich der Landesschülerbeirat mit den Vorlagen auseinandersetzen. Hierbei erteilen ihm die Mitarbeiter des Kultusministeriums  jederzeit die erforderlichen Auskünfte und senden ihnen die erforderlichen Unterlagen und Materialien zu. Dies sorgt unteranderem für ein gewaltiges Arbeitspensum.

Als Beratungsgremium besitzt der LSBR jedoch keinerlei Veto-Rechte; die endgültigen Entscheidungen trifft das Ministerium und der Landtag. Der Landesschülerbeirat versucht jedoch mit guten Argumenten, die Entscheidungen des Ministeriums zu beeinflussen.

Wie die Beratungsarbeit genau funktioniert, erfährst du hier.